I. Freiheit und Grundrechte
Artikel 5 – Meinung, Information und Medien
Jeder darf seine Meinung frei äußern, verbreiten und empfangen. Presse, Medien, Wissenschaft und Zugang zu Informationen sind frei. Zensur findet nicht statt. Meinungen dürfen als solche nicht strafbar sein. Beschränkungen sind nur zulässig, soweit Äußerungen unmittelbar Rechte anderer verletzen, Bestandteil einer Straftat sind oder unmittelbar zu einer Straftat aufrufen. Der Staat darf Medien nicht aufgrund ihrer politischen Auffassung bevorzugen oder benachteiligen.