X. Schlussgrundsatz
Artikel 37 – Vermutung zugunsten der Freiheit
Alle staatliche Macht ist begrenzt. Was diese Verfassung dem Staat nicht als Aufgabe zuweist und nicht die Rechte anderer verletzt, verbleibt in der freien Entscheidung der Bürger. Aus dem Fehlen einer staatlichen Erlaubnis folgt kein Verbot.
Freiheit bedarf keiner Genehmigung.