IX. Verfassungsänderung
Artikel 36 – Unantastbarer Kern
Auch durch Verfassungsänderung dürfen nicht aufgehoben werden:
9. Menschenwürde
10. Gleichheit vor dem Gesetz
11. freie und geheime Wahlen
12. Gewaltenteilung und unabhängige Gerichte
13. Meinungsfreiheit
14. grundlegender Eigentumsschutz
15. persönliche Verantwortlichkeit staatlicher Macht
16. der Grundsatz, dass alle staatliche Gewalt vom Volk ausgeht.