II. Staat und seine Grenzen
Artikel 12 – Bildung
Jedes Kind hat Anspruch auf grundlegende Bildung. Eltern haben das Recht, die Bildungsform ihrer Kinder frei zu wählen, solange eine angemessene grundlegende Bildung gewährleistet wird. Der Staat darf Mindestanforderungen an grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten festlegen, jedoch kein ausschließliches Bildungsmonopol beanspruchen.