II. Staat und seine Grenzen
Artikel 11 – Soziale Verantwortung
Jeder Erwachsene trägt grundsätzlich Verantwortung für seinen Lebensunterhalt, seine Vorsorge und seine persönlichen Lebensentscheidungen. Der Staat gewährleistet einen menschenwürdigen Mindestschutz für Menschen, die aus objektiven Gründen nicht selbst für sich sorgen können. Notwendige medizinische Notfallversorgung darf niemandem wegen Zahlungsunfähigkeit verweigert werden. Rechtmäßig erworbene Ansprüche bleiben geschützt.