II. Staat und seine Grenzen
Artikel 10 – Subsidiarität und Eigenverantwortung
Was Bürger selbst oder durch freiwillige Gemeinschaften angemessen regeln können, ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Staates. Eine staatliche Aufgabe ist auf der niedrigsten Ebene wahrzunehmen, auf der sie wirksam erfüllt werden kann. Nicht der Bürger hat seine Freiheit zu rechtfertigen. Der Staat hat jeden Eingriff in Freiheit oder Eigentum zu begründen. Unter mehreren geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu wählen, welche die Freiheit am wenigsten beeinträchtigt.